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Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Absicherung Berufsunfähigkeit

Das Top-Produkt unter den Absicherungsmöglichkeiten der Arbeitskraft ist sicherlich die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier wird bei festgestellter Berufsunfähigkeit eine entsprechende Rente bis zum Altersrentenbezug gezahlt. Nun gibt es aber auch Personen, die sich aufgrund ihres Gesundheitszustands, des Alters oder der Einstufung des aktuellen Berufs, den Versicherungsschutz nicht leisten können oder auch schlicht nicht leisten wollen! Doch auch für diese Fälle gibt es Möglichkeiten, die eigene Arbeitskraft und damit den eigenen Lebensstandard zu schützen. Im Nachfolgenden stellen wir Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung kurz vor:

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert im Grunde die Fähigkeit ab, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Einkommen zu erzielen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung hat große Ähnlichkeiten mit der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Bezug auf den Leistungsauslöser. Bei den meisten Tarifen tritt der Leistungsfall ein, wenn man als Kunde dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Arbeit verrichten kann. „Dauerhaft“ bedeutet überwiegend einen Prognosezeitraum von drei Jahren, bei leistungsstarken Tarifen sechs Monate, analog zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Daher ist diese Absicherungsform als „Worst-Case“-Absicherung – also für den ungünstigsten Fall – zu verstehen, die finanzielle Einbußen aufgrund psychischer Erkrankung gut abdeckt, aber bei körperlichen Gebrechen eher problematisch ist.

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind meistens empfehlenswert für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Absicherung erhalten, die preisgünstigen Schutz suchen oder die einfach einen wirklichen „Worst-Case“-Schutz haben möchten.

Grundfähigkeitenabsicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist verschiedenen Personen zu empfehlen, die nach einer alternativen Form der Arbeitskraftabsicherung suchen. Sei es das noch zu junge Alter (Stichwort „Kindervorsorge“!) oder die gesundheitliche Vorgeschichte, die „den Königsweg Berufsunfähigkeitsversicherung“ nicht möglich machen. Speziell für körperlich tätige Personen kann es auch schlicht der günstigere Preis sein, der diese Form der Absicherung erschwinglich macht. Die konkret genannten Fähigkeiten, die abgesichert sind, erleichtern es manchem auch, sich den Leistungsfall überhaupt im eigenen Leben vorstellen zu können – manche Berufsbilder lassen sich „regulär“ auch gar nicht versichern. Für jeden, der bewusst oder als Folge der persönlichen Umstände auf umfangreicheren Schutz verzichten will, muss oder kann, ist die Grundfähigkeitsabsicherung eine gute Wahl.

Abgesichert werden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente, die für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird. Vereinzelte Anbieter ermöglichen auch eine lebenslange Vereinbarung. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.

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Multi-Risk-Absicherungen

Ein relativ neuer Baustein der Absicherung sind sogenannte Multi-Risk-Absicherungen. Wie der Name es schon verrät, werden hier mehrere Absicherungsformen gebündelt.

Multi-Risk-Absicherungen bieten Schutz vor finanziellen Einbußen in Form einer Rentenzahlung für den Eintritt dauerhafter körperlicher Schädigung durch Unfall, Organschäden, eine schwere Krankheit, den Verlust von Grundfähigkeiten oder den Eintritt des Pflegefalls. Oftmals sind auch psychische Erkrankungen mitversichert.

Anders als in der Erwerbs- oder auch Berufsunfähigkeitsversicherung, in denen der Leistungsauslöser relativ subjektiv ist, gibt es hier in den Bedingungen klar definierte Leistungsauslöser, die nahezu jeder Arzt eindeutig feststellen kann.

Die meisten Multi-Risk-Absicherungen sind nach Art des versicherten Risikos kalkuliert. Daher ergibt sich hier die Möglichkeit einen im Vergleich zu anderen Absicherungsformen günstigen Beitrag für eine passende Rentenhöhe zu erhalten. Einige Versicherer bieten sogar die Wahlmöglichkeit für lebenslange Rentenzahlung an.

Die Multi-Risk eignet sich auch perfekt zur Kombination mit einer Ewerbs-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder zur Schwere-Krankheiten-Vorsorge!

Da die körperlichen Schädigungen dauerhaft als Leistungsauslöser vorhanden sein müssen, wäre die Multi-Risk eben auch nur eine Worst-Case Absicherung.

Hier kommen verschiedene Absicherungsformen in einer Police zusammen – sprechen Sie mit uns über die Unterschiede in den Bedingungen und lassen Sie uns gemeinsam den passenden Schutz für Sie finden.

Schwere Krankheiten Vorsorge

Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge hebt sich hier von den anderen Vorsorgemöglichkeiten etwas ab. Anstatt einer Rente erhalten Kunden im Schadenfall eine einmalige Kapitalleistung.

Um eine Leistung aus der Schwere-Krankheiten-Vorsorge zu erhalten, muss in der Regel ein bestimmter, vordefinierter Schweregrad einer Erkrankung vorliegen.

Ganz wichtig: Die Voraussetzungen differieren hier von Gesellschaft zu Gesellschaft. Es ist nicht zwingend die Krankheit Krebs, sondern unter Umständen ein bestimmter Schweregrad der Erkrankung maßgeblich oder aber die entsprechende Diagnose genügt bereits. Daher ist es ratsam sich zusammen mit seinem Hausarzt die Leistungsauslöser für die wichtigsten Krankheiten, wie Krebs, anzuschauen und eine ärztliche Meinung dazu einzuholen.

Es gibt mittlerweile einige Produkte auf dem Markt. Dazu gesellen sich bereits einige Vergleiche, die allerdings nur die Anzahl bzw. den Wortlaut der Erkrankungen vergleichen, nicht den Leistungsauslöser an sich. Die Anzahl der versicherten Erkrankungen lassen NICHT auf die Qualität der Vorsorge schließen.

Daher stellen wir Ihnen gerne die Anbieter mit allen Vor- und Nachteilen vor. Denn bereits bei der Kalkulation gibt es große Unterschiede, die oftmals im Leistungsfall zu bösen Überraschungen führen können.

Schützen Sie sich und Ihre Familie mit einer Schwere-Krankheiten-Absicherung

 

Die Private Unfallversicherung

Wie die Schwere-Krankheiten-Vorsorge zahlt auch die Unfallversicherung meist eine Kapitalleistung.
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Einige führen zu einem Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Großteil allerdings nicht. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall sind schwer einzuschätzen und lassen sich schwer mit einer Geldsumme festlegen. Daher lassen sich in diesem Bereich sehr hohe Summen in Form einer Invaliditätsleistung versichern.

Diese Kapitalzahlung ist der Hauptbaustein der privaten Unfallversicherung. Bemessungsgrundlage ist die sogenannte Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel von der vereinbarten Summe, z.B. bei Verlust eines Körperteils, ausgezahlt wird.

Weitere Leistungsbausteine in der privaten Unfallversicherung sind:

  • Unfalltodesfallleistung
    Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt, um beispielsweise Kosten für die Beerdigung zu decken.
  • Unfallrente
    Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist 50%) erfolgt eine lebenslange Rentenzahlung.
  • Krankenhaustage- und Genesungsgeld
    Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt, z.B. für jeden Tag eines unfallbedingten medizinisch erforderlichen Krankenhausaufenthalts. Nach der Entlassung erhalten Sie Genesungsgeld für die gleiche Anzahl an Tagen.

Die private Unfallversicherung bietet 24 Stunden weltweiten Versicherungsschutz und ist daher jedem zu empfehlen.

Gut geschützt in Freizeit und Beruf – mit einer Unfallversicherung

 

Das Krankentagegeld

Die sinnvolle und notwendige Ergänzung der Arbeitskraftabsicherung

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit (Gelber Schein) ab dem vereinbarten Tag, nach der sog. Karenzzeit, bezahlt.

So ist es bei Arbeitnehmern üblich, diese Karenzzeit auf 42 Tage zu vereinbaren, da in den ersten 6 Wochen meist Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gewährleistet ist.

Bei Selbständigen und Freiberuflern liegt die Sache anders, denn hier gibt es keinen Arbeitgeber. So können sich Selbständige und Freiberufler bereits ab dem 4. Tag z.B. entsprechend des Einkommens versichern.

Aber Vorsicht: die Versicherer unterscheiden sich hier enorm, z.B. auch beim Thema Karenzzeiten. Nicht alle Versicherer bieten alle Karenzzeiten an.

Krankentagegeldversicherung für den Fall der Fälle

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