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Arbeitskraftabsicherung

Gründe für eine private Arbeitskraftabsicherung / BU-Versicherung

Arbeitskraftabsicherung ist bei einer langwierigen Erkrankung erforderlich. Dauert die Erkrankung länger als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist eine Arbeitskraftabsicherung unumgänglich.

Bereits ab dem 43. Tag muss ein Arbeitnehmer mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn das Krankengeld einer Gesetzlichen Krankenkasse beträgt meist lediglich 70% vom Bruttoeinkommen. Sozialversicherungsbeiträge werden noch abgezogen. Dieser Einkommensverlust lässt sich oftmals ein oder zwei Monate überbrücken. Bei längeren Krankheiten kann eine Krankentagegeldabsicherung bereits für wenige Euro diese Lücke schließen.

Bei Gutverdienenden, die mit ihrem Einkommen die sog. Beitragsbemessungsgrenze von jährlich 54.450 € (Wert für 2019 und 56.250 € für 2020) übersteigen, vergrößert sich die Lücke mit jedem Euro, der über dieser Grenze verdient wird.

Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen über 280.000 weitere Fälle hinzu.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jede angebotene Stelle annehmen. Dabei ist es egal wie hoch die bereits erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn der Erkrankte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt lediglich ca. 38% des letzten Bruttoeinkommens. Wer mehr als drei Stunden, aber keine 6 Stunden arbeiten kann, erhält die teilweise Erwerbsminderungsrente. Sie beträgt knapp 19 % des letzten Bruttoeinkommens.

Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer dauerhaften Arbeitskrafteinschränkung auf der Hand liegt. Beispiele dafür sind Dachdeckern oder Fliesenlegern. Wer viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt häufig, es gäbe kaum ein Szenario, in dem seine Arbeitskraft eingeschränkt werden kann. Aber die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert wird. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Aber auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser einer Berufsunfähigkeit.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung – der Königsweg der Absicherung

Hier sind sich selbst die sog. Verbraucherschützer einig: die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein MUSS für jeden, der am Arbeitsleben teilnimmt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird im optimalen Fall bis zum Endalter 67 Jahre abgeschlossen, dem aktuellen Renteneintrittsalter. Als Rentenhöhe sollte man sein persönliches Existenzminimum heranziehen. Also die Summe, die ausreicht, den aktuellen Lebensstandard zu sichern. Was nicht vergessen werden darf, dass auch im Falle der Berufsunfähigkeit Ihre Altersvorsorge nicht aus den Augen verloren geht. Ansonsten besteht die Möglichkeit, trotz guter Absicherung der Arbeitskraft, in die Rentenfalle zu rutschen. Die Beiträge zur Altersvorsorge müssen bei der Rentenhöhe berücksichtigt werden.

Dabei muss beachtet werden, dass eine Berufsunfähigkeitsrente nicht steuerfrei ist. Es fallen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung an!

Bei leistungsstarken Produkten spricht man von Berufsunfähigkeit, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zu 50% und voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ursache ein Unfall oder eine Krankheit ist.

Mittlerweile gibt es auch Anbieter und Produkte, die diese 50%-Einschränkung umgehen, mithilfe einer sog. Gelbe-Schein-Regelung. Diese besagt, dass bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von mind. 6 Monaten bereits die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bezahlt wird. Nachzuweisen ist dies durch die entsprechenden AU-Bescheinigungen.
Doch auch hier gibt es verschiedene Ausprägungen dieser Form der Absicherung. Diese sollten genau betrachtet werden.

Dazu bieten immer mehr Versicherer eine Pflegezusatzabsicherung zur Berufsunfähigkeit mit an. Denn im Falle einer Pflegeeinstufung nach den Bedingungen erhalten Sie zwar die Rente ausbezahlt, aber lediglich bis zum Vertragsende, meist bis zum 67. Lebensjahr. Diese Rentendauer kann auf lebenslange Zahlung ausgedehnt werden.

Was auf keinem Fall fehlen darf, ist eine entsprechende Dynamik. Sowohl während der Phase der Beitragszahlung, als auch im Leistungsfall sollte eine Dynamik vereinbart werden. Diese wirkt der Inflation entgegen.

Ursachen einer Berufsunfähigkeit

Ursachen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele. Beispiele sind Unfälle, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates oder Krebs und andere bösartige Geschwülste. Besonderes Augenmerk muss aber auf die stetig ansteigende Anzahl an Nervenerkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen, gelegt werden. Für mittlerweile knapp ein Drittel aller Leistungsfälle sind Nervenerkrankungen wie Burn-Out die Ursache. Die Tendenz ist stark steigend. Diese Tatsache beweist nun, dass nicht nur körperlich Tätige ein hohe Risiko haben, sondern alle Personen, die am Arbeitsprozess teilnehmen.

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