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Team Finanzkonzept Coburg
Unabhängig,
individuell
und ganzheitlich –
Finanzkonzept Coburg.

Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit Finanzkonzept Coburg

Der passende Versicherungsschutz für Veranstalter

Jeder, der schon einmal eine Veranstaltung organisiert hat, weiß: Bei allem, was berücksichtigt werden muss, ist es schwer, den Überblick zu behalten. Und ebenso vielfältig wie die Veranstaltung selbst ist auch das Gefahrenpotenzial: ein schlampig verlegtes Kabel, ein vergessener Heizpilz, ein ungesicherter Lautsprecherturm. Selbst wenn Sie als Veranstalter äußerste Sorgfalt walten lassen, so können Sie niemals alle Mitwirkenden jederzeit im Auge behalten. Es gibt also genügend Möglichkeiten, die zu einem Schaden führen können – eine Veranstalterhaftpflichtversicherungen bietet hierfür den optimalen Schutz.

Veranstalterhaftpflichtversicherung: Schadenbeispiele aus der Praxis

Ausschank

Auf einer kleinen Veranstaltung schenkt die Schwester des Veranstalters an der Bar aus. Durch das dämmrige Licht bemerkt sie nicht, dass der Rand eines Glases angebrochen ist und eine kleine Scherbe ins Getränk fällt. Der Gast trinkt das Getränk und die Scherbe verletzt seine Speiseröhre, woraufhin er im Krankenhaus behandelt werden muss. Vom Veranstalter fordert er Schadenersatz.

Hüpfburg

Auf einem Kinderfest wird eine Hüpfburg aufgebaut, die von den Kindern genutzt wird. Jedoch ist das Ventil der Hüpfburg undicht, sodass fortlaufend Luft entweicht, bis die Hüpfburg schlussendlich in sich zusammenfällt. Die verbliebenen Kinder bekommen Panik und verletzen sich gegenseitig. Die Eltern fordern Schmerzensgeld.

Transportschaden

Für eine Veranstaltung des örtlichen Fußballvereins tragen die Mitglieder Traversen ins Vereinsheim. Auf dem Parkplatz stehen viele Fahrzeuge. Ein Helfer ist unachtsam und reißt einen Außenspiegel eines Fahrzeugs ab und zerschrammt den Kotflügel. Der Fahrzeughalter fordert Schadenersatz.

Maibaum

In einem Dort wird von den Jugendlichen ein Maibaum aufgestellt. Daneben befindet sich ein Festzelt. Da der Maibaum nicht ausreichend verkeilt wurde, fällt er um und trifft das vollbesetzte Zelt. Drei Besucher ziehen sich schwerste Kopfverletzungen zu und müssen im Krankenhaus behandelt werden. Der Veranstalter haftet.

Für wen eignet sich eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung und was ist die Haftungsgrundlage?

Die Versicherung eignet sich für alle Einzelpersonen und Vereinigungen, die gelegentlich oder regelmäßig Veranstaltungen ausrichten. Vorsicht: Ab einer bestimmten Besucherzahl kann eine eigentlich private Feier einen öffentlichen Charakter erhalten und demnach aus der Privathaftpflicht herausfallen!

Zur Haftungsgrundlage: Bei öffentlichen Veranstaltungen haftet der Veranstalter nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz, der MVStättV und den bundeslandspezifischen Regelungen in vollem Umfang für Gesundheitsschädigungen, die bei den Gästen durch unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln hervorgerufen werden. Nach § 823 BGB ist darüber hinaus zum Schadenersatz verpflichtet, wer vor vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.

Ein Veranstalter, seine Helfer und Bediensteten sind also hauptsächlich für Schäden haftbar zu machen, die sie selbst verursachen. Unter Umständen jedoch auch für Schäden, die von Besuchern der Veranstaltung verschuldet werden.

Was und welche Gefahren sind durch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung versichert?

Grundsätzlich sind alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden versichert, die der Versicherungsnehmer (oder einer mitversicherte Person) einem Dritten fahrlässig zufügt. Zudem werden die Kosten für Prüfung, Abwehr und Minderung des Schadens getragen. Besteht die Forderung zu Recht, leistet die Veranstaltungshaftpflichtversicherung die Zahlungen in der vereinbarten Höhe.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs verursacht wurden
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Mietsachschäden
  • Schäden versicherter Personen untereinander

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach Versicherungstarif können auch einzelne oder mehrere der aufgeführten Punkte eingeschlossen sein oder durch einen zusätzlich Baustein mitversichert werden.

Fazit: Veranstalterhaftpflichtversicherung bei gelegentlichen Veranstaltungen Pflicht!

Sofern Sie gelegentlich Veranstaltungen ausrichten, ist eine derartige Versicherung Pflicht. Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen von Vereinen oder Unternehmen kann die Deckung eventuell als feste Leistungserweiterung in der Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit aufgenommen werden. Gerne analysieren wir Ihre individuelle Situation und kümmern uns anschließend um den passenden Schutz für Sie!

Bastian Hopf, Bernd W. Papke und Andrea Papke, unabhängige Versicherungsmakler und Finanzexperten, freuen sich auf Ihre kostenfreie Anfrage!

    Bastian Hopf Finanzkonzept Coburg

    Wie? Einfach gehen?

    Lass uns doch persönlich werden.
    Wie und wann würde es denn passen?