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Team Finanzkonzept Coburg
Unabhängig,
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Finanzkonzept Coburg.

Bauherrenhaftpflichtversicherung über Finanzkonzept Coburg

Ein Muss für alle Bauherren!

Ein großes Bauvorhaben geht auch mit großes Verantwortung einher, denn als Bauherr obliegt Ihnen die Verantwortung, sofern auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Selbst wenn Sie ein ausführendes Bauunternehmen beauftragt haben. Entsteht eine Schädigung, haftet der Bauherr laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, wenn Sie bauen.

Schadenbeispiele: Das kann auf dem Bau passieren

Kratzer

Obwohl alles ordnungsgemäß abgesichert ist, kann sich beispielsweise eine Abdeckplane lösen und das Fahrzeug des Nachbarn zerkratzen. Der Nachbar kann den Bauherren für die Reparatur des Pkws geltend machen.

Unfälle

Aufgrund eines starken Regens kann die Baustelle rutschig werden. Sollten Kinder aufgrund einer nicht angebrachten Absperrung dort spielen und versehentlich in eine Grube schlittern und sich verletzen, haftet der Bauherr. Ebenso haftet er, wenn von den Dacharbeiten des Neubaus etwas herunterfällt und einen Spaziergänger trifft.

Unsachgemäße Installation

Wird ein Gerüst zur Fassadenerneuerung aufgestellt, jedoch die Beschaffenheit des Bodens außer Acht gelassen, kann das fatale Folgen haben. Das Gerüst kann absinken, auseinanderbrechen und im schlimmsten Fall das Eigentum eines Dritten oder ihn selbst verletzen. Auch in diesem Falle steht der Bauherr in der Verantwortung.

Dritte auf der Baustelle

Ganz allgemein haftet der Bauherr, wenn Dritte sich auf der Baustelle befinden. Das kann der gute Freund sein, der sich den Baufortschritt einmal anschauen möchte und in einen Nagel tritt, der aus dem Boden herausragt. Schmerzensgeld von mehreren Tausend Euro ist in solchen Fällen keine Seltenheit.

Bauherrenhaftpflicht: Was ist versichert?

Wie bereits erwähnt, ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein absolutes Muss für jeden Bauherren. Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat, versichert (z. B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht).
Im Schadenfall prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Versicherung zu den vereinbarten Bedingungen.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs verursacht wurden
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Veränderung des Grundwasserspiegels
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen

Reicht die Bauherrenhaftpflichtversicherung aus?

Wie bereits erwähnt, ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein Muss. Darüber hinaus kann sie durch eine Bauleistungsversicherung und eine Bauhelferunfallversicherung (sofern Freunde, Bekannte und Familienmitglieder auf der Baustelle helfen) sinnvoll ergänzt werden.

Wir finden die geeignete Bauherrenhaftpflichtversicherung für Ihr Bauvorhaben!

Der Versicherungsmarkt ist für Laien oft undurchdringlich, in jedem Falle aber werden angehende Bauherren mit einer Fülle an verschiedenen Versicherern und Tarifen überflutet. Wir als unabhängige Versicherungsspezialisten führen gerne einen kostenfreien Versicherungsvergleich durch, sodass Sie am Ende vom besten Preis-Leistungs-Verhältnis Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung profitieren

Bastian Hopf, Bernd W. Papke und Andrea Papke, unabhängige Versicherungsmakler und Finanzexperten, freuen sich auf Ihre kostenfreie Anfrage!

    Bastian Hopf Finanzkonzept Coburg

    Wie? Einfach gehen?

    Lass uns doch persönlich werden.
    Wie und wann würde es denn passen?