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Winterferien: Die wichtigsten Versicherungen für den Urlaub

In zwölf deutschen Bundesländern können sich Schüler im Februar auf die Winterferien freuen. Für viele Deutsche geht es dann auf die Skipisten der Nation und der Nachbarländer. Welche Versicherungen dabei besonders wichtig sind, erklären wir nachfolgend.

Auslandsreisekrankenversicherung

Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt die Behandlungskosten bei Urlaub im Ausland sowie den Rücktransport nach Hause. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten bestenfalls in der üblichen Höhe des Urlaubslandes, maximal aber das, was in Deutschland regulär ist. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt dann die Differenz.

Kosten für Rücktransport sparen

Diese empfiehlt sich außerdem, da diese auch den Rücktransport nach Hause bezahlt. Am besten ist es, wenn der Versicherer einen Rücktransport bereits dann zahlt, wenn es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Zudem ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung auch für Privatversicherte sinnvoll, besonders falls die PKV keine Kosten für den Rücktransport übernimmt. Außerdem ist sie empfehlenswert, um einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden oder einen hohen Selbstbehalt zu vermeiden.

Haftpflichtversicherung kann Existenz retten

Um auch Unfälle abzusichern, die eine Invalidität zur Folge haben, ist eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vernünftig. Erstere leiste in solchen Fällen die vereinbarte Einmalzahlung oder die Rente, während eine BU-Police die vereinbarte Rente zahlt, wenn der Verunglückte seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Sollten bei der Abfahrt Dritte zu Schaden kommen und entsprechende Ansprüche stellen, so kann eine Privathaftpflichtversicherung von großer Bedeutung sein, da gerade Personenschäden schnell sechsstellige Summen erreichen. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt im Schadenfall bei berechtigten Ansprüchen und kümmert sich zudem auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche – notfalls sogar vor Gericht.

Keine Empfehlung für Sportgeräte-Versicherung

Um ihre Ausrüstung für den Fall von Beschädigung oder Diebstahl abzusichern, schließen Wintersportler häufig Sportgeräte-Versicherungen ab. Von diesen Policen ist jedoch abzuraten, da bei der Höhe der Entschädigung meist eine Obergrenze festgelegt ist, meist auch eine Selbstbeteiligung besteht und nur eine Zeitwerterstattung gilt.

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