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Versicherungen für Beamte

Beamte sind berufsspezifischen Risiken ausgesetzt, die sich erheblich von denen unterscheiden, die Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft oder Selbstständige zu tragen haben. Gegen diese Risiken sollten sich die Staatsbediensteten absichern. Nachfolgend stellen wir die sechs wichtigsten Versicherungen für Beamte vor.

Dienstunfähigkeits-Versicherungen

Der Begriff “Berufsunfähigkeit” existiert im Beamtenrecht nicht. Man spricht stattdessen von Dienstunfähigkeit. Die Begriffe sind jedoch nicht gleichbedeutend. Deutlich niedrigere Vorgaben müssen erfüllt werden, um dienstunfähig geschrieben zu werden. Ein dienstunfähiger Beamter ist daher nicht unbedingt auch berufsunfähig. Beamte sollten daher auch keine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sondern einen Schutz, der auch im Falle der Dienstunfähigkeit leistet. Wegen der geringeren Voraussetzungen ist das Dienstunfähigkeitsrisiko deutlich höher als das der Berufsunfähigkeit. Aus diesem Grund ist die Versicherung für Beamte so bedeutend. Die Tarife der Versicherer unterscheiden sich teilweise deutlich in ihrem Leistungsumfang. Bei der Wahl der Police sollten die Leistungen im Versicherungsfall höher bewertet werden als die Höhe der Prämie. Um im Tarifdschungel nicht die Orientierung zu verlieren, helfen unabhängige Berater.

Private Krankenversicherung

Auch im Bereich der Krankenversicherungen gelten für Beamte andere Voraussetzungen. Statt des Arbeitgeberanteils, der direkt an die Krankenkasse abgeführt wird, erhalten Beamte eine sogenannte Beihilfe. Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr – Land oder Bund – zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten. Um die restlichen Kosten zu decken, müssen Beamte eine private Krankenversicherung abschließen. Wenn Beamte sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, müssen sie die Beiträge selbst tragen. Viele private Krankenversicherer bieten spezielle, an die jeweilige Beihilferegelung angepasste Tarife für Beamte an.

Private Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Sie deckt Schäden, die man gegenüber Dritten verursacht. Ohne diesen Schutz muss der Verursacher des Schadens in unbegrenzter Höhe und lebenslang haften. Bei Sachschäden ist das meistens noch möglich. Doch Personenschäden können mit sehr hohen Kosten einhergehen und ohne private Haftpflichtversicherung schnell zum wirtschaftlichen Ruin führen. Die Kosten für einen privaten Haftpflichtschutz sind indes sehr gering. Auf diese Absicherung sollten daher auch Beamte nicht verzichten.

Diensthaftpflichtversicherung

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes haften persönlich und unbegrenzt für Schäden, die sie während ihrer Dienstzeit verursachen. Insbesondere für Lehrer, Polizisten und Verwaltungsbeamte ergibt sich daraus ein großes Haftungsrisiko. So können Lehrer etwa dafür belangt werden, wenn sich ein Schüler im Unterricht verletzt, weil der Pädagoge seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Verwaltungsbeamte müssen beispielsweise für Schäden haften, die durch eine falsche Auskunft oder Entscheidung ihrerseits entstanden sind. Verletzt ein Polizist bei einem Schusswechsel einen Unbeteiligten, muss er für die Folgen haften. In all diesen Fällen bewahrt die Diensthaftpflichtversicherung die Beamten vor der persönlichen Haftung. Sie ist wie die Privathaftpflichtversicherung eine günstige Absicherung, auf die Staatsbedienstete nicht verzichten sollten.

Unfallversicherung

Da die meisten Unfälle im Haushalt beziehungsweise in der Freizeit passieren, ist die private Unfallversicherung eine weitere sinnvolle Absicherung. Denn die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur dann, wenn es sich um einen Dienstunfall handelt. Unfälle in der Freizeit sind durch eine private Unfallversicherung finanziell abgedeckt. Hohe Kosten können entstehen, wenn z.B. das Auto oder das Wohneigentum umgerüstet werden müssen.

Rechtsschutzversicherung

Infolge eines Rechtsstreits kann es zu hohen Gerichts- und Anwaltskosten kommen. Diese Kosten werden in der Regel von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Einige Versicherer zahlen sogar im Einzelfall eine Strafkaution. Wie wichtig diese Absicherung ist, muss jeder selbst entscheiden. Grundsätzlich sind rechtliche Auseinandersetzungen eher selten und die mit ihnen verbundenen Kosten meist nicht existenzbedrohend.

Experten ermitteln individuellen Versicherungsbedarf

Zumindest die ersten vier der aufgezählten Versicherungen sollten Beamte abschließen. Der tatsächliche Versicherungsbedarf kann jedoch nur durch einen Fachmann individuell analysiert werden. Beamte, die sich gegen existenzbedrohende Risiken absichern wollen, sollten sich daher an einen Experten wenden. Hier stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

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