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Geldgeschenk mit Schleife

Altersvorsorge: Mit Zuzahlungen noch Steuervorteile bis Jahresende nutzen

„Die gesetzliche Rente wird nicht reichen.“ – Diese Botschaft ist bei vielen Menschen bereits angekommen, denn sie bessern ihre Altersvorsorge bereits privat und/oder betrieblich auf. Beispielsweise über eine Basis- oder Riester-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung. Diese zusätzlichen Maßnahmen sind notwendig, um im Rentenalter den Lebensstandard halten und sich noch Wünsche und Träume erfüllen zu können. Der Staat fördert diese Bemühungen, über Zuschüsse und Steuervorteile.

Fördergrenzen noch ausschöpfen

Um diese Förderungen auch voll auszuschöpfen, sollte noch bis Jahresende geprüft werden, ob die bislang eingezahlten Beiträge schon die Freigrenzen ausreizen. Andernfalls gehen Zuschüsse verloren und dem Staat wird Geld geschenkt, das die eigene Versorgung verbessern könnte.

BasisRente

Bei der Steuererklärung können Beiträge zur BasisRente und ggf. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend machen – 2023 bis zu 26.528 Euro bei Alleinstehenden und 53.056 Euro bei Verheirateten. 100 Prozent dieser Beiträge sind von der Einkommensteuer befreit. Doch nur, wer den abzugsfähigen Betrag voll ausschöpft, sichert sich auch volle Steuervorteile.

  • 26.528 Euro/ 53.056 Euro für Alleinstehende/Verheiratete sind zu 100 % von der Einkommenssteuer befreit

RiesterRente

Je nach Familienstand und Einkommen variiert die Höhe der staatlichen Förderung. Familien und Bezieher geringer Einkommen profitieren besonders von den staatlichen Zulagen – höhere Einkommen von Steuervorteilen. Die Vorsorgebeiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

  • bis zu 2.100 Euro können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden
  • Grundzulage pro Person: 175 Euro
  • Kinderzulage pro Kind: 185 Euro (vor 2008 geboren) bzw. 300 Euro (nach 2008 geboren)
  • maximale Riesterzulage nur, wenn Eigenbeitrag (4% vom Vorjahresbruttoeinkommen abzgl. Zulagen) gezahlt wurde

betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung)

Bei einer Direktversicherung können in 2023 zusammen mit dem laufenden Beitrag insgesamt bis zu 7.008 Euro steuerfrei eingezahlt werden, 3.504 Euro sind davon auch von Sozialabgaben befreit. Durch Zuzahlungen können jedes Jahr die Höchstbeiträge zur Direktversicherung ausgenutzt werden.

  • 7.008 Euro steuerfrei, davon 3.504 Euro sozialabgabenfrei in 2023

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