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Geldgeschenk mit Schleife

Soli-Bonus: Altersvorsorge geschenkt

Was bedeutet die Soli-Wegfall für Sie?

Angenommen, Sie denken über den Auf- oder Ausbau einer Altersvorsorge nach. Was würden Sie als erstes tun? Sicher Ihren finanziellen Spielraum bewerten, oder? Oftmals ist das verfügbare Einkommen aber schon so fest verplant, sodass es schwerfällt, zusätzliche Sparbeiträge freizumachen. Angenommen aber, Sie bekämen die Beiträge für Ihre Altersvorsorge geschenkt? Sie würden das Geschenk annehmen, oder?

Genau diese Möglichkeit bietet sich ab 2021. Der Gesetzgeber hat nämlich den Solidaritätszuschlag (Soli) für die meisten Einkommen ganz oder teilweise abgeschafft. Heißt konkret: Sie werden automatisch mehr Netto in der Tasche haben.

Soli ab 2021

Entfällt künftig ganz für … Einkommen bis 73.000 €
(Verheiratete 151.000 €)
Entfällt teilweise für … Einkommen 73.000 – 109.000 €
(Verheiratete 151.000 – 221.000 €)
Bleibt unverändert für … Einkommen ab 109.000 €
(Verheiratete ab 221.000 €)

Nutzen Sie den Soli-Bonus für ein Mehr im Alter ohne Mehraufwand. Ihr Lebensstandard, mit all den gewohnten Ausgaben und Annehmlichkeiten, kann ohne Abstriche einfach fortgeführt werden. Die Beiträge zur Altersvorsorge entspringen der Soli-Ersparnis.

Je nach Sparform können Sie sich Ihre Sparbemühungen sogar zusätzlich vom Staat fördern lassen. D.h. er zahlt Ihnen bei bestimmten Produkten regelmäßige Zulagen auf Ihre Altersvorsorge. Damit können Sie sich ab 2021 gleich zwei Geschenke für Ihren Vermögensaufbau sichern, ohne sich einschränken zu müssen.

Anlagemöglichkeit des Soli-Beitrags

Besonders gut für die Investition des geschenkten Soli-Beitrages eignen sich geförderte Altersvorsorge-Produkte. Das sind z.B. die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt oder die betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Beiträge zur Basisrente sind steuerlich anrechenbar. Je nach Steuersatz lassen sich die eingesparten Beiträge erhöhen und dadurch auch die zusätzliche Altersvorsorge zum Null-Tarif. Insgesamt können für das Jahr 2021 Alleinstehende 25.787 EUR und Verheiratete 51.574 EUR steuerlich ansetzen. Beiträge des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers sind zu berücksichtigen.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat man neben dem Steuervorteil auch noch eine Sozialversicherungsersparnis bei Beiträgen bis 284 EUR mtl. Dadurch kann sich die Soli-Einsparung je nach Steuerklasse mehr als verdoppeln. Fragen Sie gerne bei uns nach. Wir berechnen Ihnen Ihre Soli-Einsparung, sowie den maximalen Sparbeitrag inklusive der maximalen Förderung.

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