Kontakt
Facebook

Unsere Kundenbewertung

4.96/5

Corona und Reise­rück­tritt

Das COVID-19-Pandemie bringt die Welt zum Stillstand. Öffentliche Veranstaltungen werden untersagt. Kneipen, Schulen und Fitnessstudios sind geschlossen. Vor allem für Reisende werden die Auswirkungen des Virus immer spürbarer. Länder schließen ihre Grenzen,. Gebuchte Urlaube müssen abgesagt werden. Stornokosten sind die Folge. Ungeachtet der Sondersituation durch Corona steigen die Preise für Urlaubsreisen. Somit steigt die Notwendigkeit einer Absicherung. Eine Reiserücktritt-Versicherung fängt Ihre Kosten auf, wenn die schönste Zeit des Jahres anders verläuft als geplant.

Häufige Kundenfragen

Wann zahlt eine Reiserücktritt-Versicherung?

Eine Reiseversicherung bzw. Reiserücktritt-Versicherung zahlt dann, wenn Sie Ihre Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten können. Zu den Gründen für einen Reiserücktritt zählen beispielsweise eine Schwangerschaft oder ein Todesfall in der Familie Auch Schäden am eigenen Haus durch einen Sturm oder ein Feuer sowie schwere Krankheiten führen zu einem Reiserücktritt.

Wer zahlt, wenn ich im Urlaub krank werde?

Bei Auslandsreisen ist stets eine Reisekrankenversicherung zu empfehlen. Diese übernimmt Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland. Gute Tarife übernehmen auch den notwendigen Rücktransport.

Ich bin in Quarantäne und kann meine Reise nicht antreten. Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung?

In der Regel ja. Bei einer Quarantäne (durch Corona) handelt es sich um einen schwerwiegenden und nicht vorhersehbaren Grund. Eine Reiserücktritt-Versicherung sollte greifen.

Kurzarbeit durch mein Unternehmen angeordnet – Kann ich von meiner Reise zurücktreten?

Ja, konjunkturbedingte Kurzarbeit ist in der Regel ein versicherter Rücktrittsgrund.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch bei einer Corona Erkrankung?

Grundsätzlich gilt: Die Angst allein am Corona-Virus im Ausland zu erkranken, ist kein Versicherungsgrund. Anders sieht es bei einer tatsächlichen Erkrankung aus. Wenn Ihr Arzt eine Corona-Infizierung bei Ihnen bestätigt, kann die Reiserücktritt-Versicherung die Kosten übernehmen. Allerdings hängt dies stets vom Versicherer und dessen Versicherungsbedingungen ab. Lassen Sie sich also stets ausführlich beraten.

Reisewarnung durch das Auswärtige Amt – Kann ich meine Reise stornieren?

Ja. Gebuchte Pauschalreisen können bei einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt in der Regel kostenlos storniert werden. Kontaktierten Sie direkt Ihren Reiseveranstalter. Sollten Sie Hotel, Flug etc. selbst gebucht haben (Individualreise) müssen Sie separat Kontakt aufnehmen. Hier können Stornogebühren anfallen.

Related Posts

    Bastian Hopf Finanzkonzept Coburg

    Wie? Einfach gehen?

    Lass uns doch persönlich werden.
    Wie und wann würde es denn passen?