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Krankengeld: Fragen und Antworten

Das gesetzlich geregelte Krankengeld sichert Arbeitnehmer bei längerer Krankheit finanziell ab. Aber nur für eine begrenzte Zeit. Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen rund ums Krankengeld.

Wann besteht Anspruch auf Krankengeld?

In der Regel bekommen Arbeitnehmer 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Hier wird das volle Gehalt für 6 Wochen vom Arbeitgeber weitergezahlt. Anschließend hat man als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Es beträgt mindestens 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Bei schwankendem Entgelt ist die Grundlage der Durchschnitt der letzten drei Monate. Liegt das Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze, wird diese als Grundlage hergenommen. Die Lücke zwischen Nettoeinkommen und dem Krankentagegeld sollte durch eine private Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

Wie lange bekommt man Krankengeld?

Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen lang gezahlt. Das innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Falls man aufgrund der derselben Erkrankung mehrfach einige Wochen arbeitsunfähig ist, ist die Zahlung trotzdem auf 78 Wochen begrenzt. Durch eine neue Erkrankung beginnt die Blockfrist von drei Jahren erneut.

Tritt die neue Krankheit zur zuerst gemeldeten hinzu, bleibt es bei der Frist von 78 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist muss der Erkrankte entweder wieder arbeiten, sich arbeitslos melden oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Ist nach 78 Wochen Krankengeldzahlung eine mittel- oder langfristige Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht absehbar, so darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden.

Wie kann man Krankengeld beantragen?

Das Krankengeld muss unverzüglich bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse mittels Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) beantragt werden. Außerdem sollte die Krankschreibung lückenlos erfolgen. D.h. es darf kein Tag zwischen Ende und Verlängerung der Krankschreibung liegen.

Das Krankengeld läuft aus – was, wenn man nicht wieder arbeiten kann?

Sofern eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung besteht, sollte die Beantragung parallel zur der des Krankengeldes erfolgen. Besteht keine private Berufsunfähigkeitsabsicherung, bleibt nur noch zu hoffen, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Anders als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsrente prüft hier nicht der Hausarzt, sondern die deutsche Rentenversicherung. Wird der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, so hat der erkrankte Arbeitnehmer nur noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Hat man Anspruch auf betriebliche Wiedereingliederung?

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, erkrankten Mitarbeitern ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Ganz im Gegenteil. Der Arbeitgeber kann verlangen,  dass der Arbeitnehmer erst bei vollständig wiederhergestellter Arbeitsfähigkeit zurückkehrt.

In Praxis erfolgreich zeigt sich jedoch das sog. “Hamburger Modell”, eine stufenweise Wiedereingliederung. Durch eine langsame Steigerung der Arbeitszeit kann sich der Mitarbeiter wieder an die Belastung gewöhnen. Währenddessen kann er weiter Krankengeld beziehen.

Bei Fragen rund ums Thema Arbeitskraftabsicherung, Krankengeld, Berufsunfähigkeit & Co. stehen wir Ihnen als unabhängiger Ansprechpartner gerne beratend zur Seite.

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