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Kfz-Versicherung: Wer zahlt bei Wildunfällen?

Durch häufigeren Wildwechsel ist die Gefahr von Autounfällen mit Tieren im Herbst besonders hoch. Möchte man sich vor hohen Kosten im Schadensfall schützen sollte dies in der Kfz-Versicherung abgesichert sein. Doch was ist dabei zu beachten?

Die meisten Wildunfälle ereignen sich laut dem Versicherungsunternehmen Universa in den frühen Morgenstunden, der abendlichen Dämmerung sowie am Rand von Feldern, Wäldern und Wiesen. Beim Versicherungsschutz vor derartigen Unfällen ist jedoch Vorsicht geboten. Viele Kfz-Versicherungen decken nur eine begrenzte Zahl von Tierarten ab. Nicht alle Tierarten sind automatisch im Versicherungsschutz enthalten.

Teilkasko in der Kfz-Versicherung schützt nur begrenzt

Gemäß Bundesjagdgesetz sind sogenannte Haarwildschäden (z.B. Rehe, Hirsche und Wildschweine) über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Allerdings bieten bestimmte Versicherer Schutz durch eine erweiterte Wildschadendeckung. So besteht auch Deckung bei Unfällen mit Tieren, wie zB. Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen. Am sichersten sind Autofahrer, wenn sie darauf achten, dass der Zusammenstoß mit allen Tieren mitversichert ist. Hier gibt es keinen Ausschluss oder eine Eingrenzung.

Umfassender Schutz hat mehrere Vorteile

Eine Teilkaskoversicherung die jegliche Tierschäden abdeckt ist darüber hinaus auch deshalb vorteilhaft, weil sie die Prüfung der Tierart überflüssig, und die Schadensregulierung so schneller macht. Außerdem erfolgt in der Teilkaskoversicherung nach dem Schadensfall keine Höherstufung der Prämie, wie dies bei einem Vollkaskoschaden der Fall wäre.

Wir empfehlen aus diesem Grund den eigenen Vertrag zu überprüfen, da der Schutz vor Tierschäden besonders bei Altverträgen und Basisdeckungen oft lückenhaft ist.

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