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Keine Berufsunfähigkeits-Rente mehr vom Staat

Ca. 77% der Deutschen verlassen sich noch auf ihre gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Es gibt keine Berufsunfähgkeits-Rente mehr vom Staat. Dabei überschätzen sie die durch die Rentenreform 2001 drastisch gekürzten Leistungen. Der Versicherte kann darüber hinaus im Fall der Berufsunfähigkeit auf jede Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.

Keine staatliche Leistung im Fall der Berufsunfähigkeit

Seit dem 01.01.2001 gibt es für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen keine Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente mehr. Stattdessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt.  Sie beinhaltet wesentlich geringere Leistungen.

Wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (also nicht im eigenen Beruf) mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält gar keine Rente mehr. Entscheidend ist demnach das sogenannte „Restleistungsvermögen“ und nicht der zuletzt ausgeübte Beruf. Es ist also vorstellbar, dass ein ehemaliger Chef auf eine Tätigkeit als Pförtner verwiesen wird.

Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann. Kann den Betroffenen kein entsprechender Arbeitsplatz vermittelt werden, so haben sie Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Wer von vornherein nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente. Das sind im Schnitt nur 756 Euro monatlich.

Doch damit nicht genug. Es müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Erwerbsminderungsrente gezahlt werden kann. Die betroffene Person muss mindestens 5 Jahre (Wartezeit) in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Eine Voraussetzung, die insbesondere Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger nicht erfüllen können. Sie haben somit in den ersten Jahren keinerlei Absicherung bei Berufsunfähigkeit!

In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Für alle vor dem 01.01.1961 Geborenen besteht zwar noch ein gesetzlicher Berufsunfähigkeitsschutz – allerdings ebenfalls mit erheblichen Leistungskürzungen:

  • Verweisung derjenigen auf einen anderen Beruf, die noch mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können
  • Anspruch auf halbe Erwerbsminderungsrente für diejenigen, die weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen also in keinem Fall aus, um den Lebensstandard im Ernstfall auf dem gewohnten Niveau halten zu können. Eine ausgezeichnete Absicherung bei Berufsunfähigkeit sollte daher in keiner Versorgung fehlen. Sie leistet schon, wenn der Versicherte in seinem zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen mindestens 6 Monate nicht mehr arbeiten kann.

Ihre Versorgungslücke lässt sich schließen

Und zwar ganz einfach: Indem Sie frühzeitig für die finanzielle Absicherung Ihrer Arbeitskraft sorgen. Egal, ob Sie ausschließlich die Berufsunfähigkeit absichern oder zusätzlich noch etwas für Ihre Altersvorsorge und Ihre Angehörigen tun möchten – wir bieten individuelle Lösungen für Sie.

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