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Unfallversicherung

Corona-Impfschäden und die Unfallversicherung

Die Impfung ist einer der entscheidenden Bausteine zur Bekämpfung der Corona-Pandemie – doch wie sieht es aus, wenn die Impfung zu Impfschäden und einer dauerhaften physischen Beeinträchtigungen führt?

Viele Menschen machen sich aktuell Sorgen, ob die so dringend erwarteten Impfstoffe ausreichend getestet worden sind. Denn niemand möchte mit dem vielgenannten Versuchskaninchen tauschen. Doch in der gegenwärtigen Situation kommt es eben auch besonders darauf an, die gefährdeten Personen möglichst schnell und flächendeckend mit einem geeigneten Vakzin zu versorgen. Die Angst vor einem Impfschaden ist häufig genau so groß wie die Angst vor einer Corona-Infektion selbst.

Was ist eigentlich konkret ein Impfschaden?

Unter einem Impfschaden versteht man „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine Schutzimpfung …“. Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, kann einen Antrag auf Versorgungsleistung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen. Dies ist im § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt. Ob es sich bei der gesundheitlichen Beeinträchtigung tatsächlich um einen Impfschaden handelt, wird vom Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes entschieden. Gegen ablehnende Bescheide kann auf dem Rechtsweg über das Sozialgericht vorgegangen werden – und das kostet Zeit, Nerven und Rechtsanwaltsgebühren.

Was hat die Unfallversicherung damit zu tun?

Natürlich kann eine Unfallversicherung die Schäden am Körper des Betroffenen nicht ungeschehen machen – aber zumindest können finanzielle Folgen abgemildert werden. So sind bei vielen leistungsstarken Tarifen Impfschäden durch eine Corona-Schutzimpfung mitversichert. Ist ein Impfschaden im Tarif mitversichert, dann wird dieser Schaden analog einem Unfallschaden abgerechnet. Die versicherte Person wird also bei einem Impfschaden analog zu einem Unfallschaden finanziell entschädigt.

In der Praxis ist es leider so, dass nur in wenigen Unfallversicherungsverträgen ein Impfschaden versichert ist. Wenn, dann sind Impfschäden auch nur in den Top-Tarifen der jeweiligen Gesellschaft abgesichert.

Für eine Prüfung, ob Impfschäden in Ihrem Vertrag versichert sind oder bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

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