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Elementar-Schaden, Hausratversicherung

Hausrat-Versicherung: UNTERBRINGUNGSKOSTEN

Angesichts der sich häufenden Unwetter möchten wir zum Thema „Hausratversicherung“ gerne einige Punkte behandeln, bei denen es evtl. zu Überraschungen kommen könnte.

Wer die Bilder aus den Überschwemmungsgebieten der letzten Jahre gesehen hat, wird verstehen, dass Unterbringung dort ein sehr präsentes Thema ist. Die Massenunterkünfte, die auf die Schnelle eingerichtet wurden, können natürlich nur eine Übergangslösung sein.

Gut ist, dass zeitgemäße Wohngebäude– und Hausratversicherungen auch die Übernahme von Unterbringungskosten enthalten. Wer Elementarschäden eingeschlossen hat, bekommt also Unterbringungskosten in Hotel oder Ferienwohnung („Unterkunft gleicher Güte“) erstattet, sofern Wohnung oder Haus unbewohnbar sind bzw. ein Bewohnen unzumutbar wurde. Der tägliche Erstattungssatz kann einem bestimmten Promillesatz der Versicherungssumme oder einem festen Eurobetrag entsprechen.

Wird Zeit zum Problem?

Alleine die Trocknungsarbeiten an betroffenen Häusern werden Monate dauern. Wenn Reparaturen nötig werden, sogar noch länger. Wo ein Haus gar nicht mehr steht, noch länger. Und wo man gar nicht bauen kann, weil es keine Möglichkeit mehr gibt, ein Grundstück zu erreichen… Im Einzelfall werden wohl Jahre vergehen.

In der Regel werden die Unterbringungskosten aber nur für zwölf Monate übernommen. Wenn absehbar ist, dass diese Zeit nicht ausreicht, ist es ratsam, sich bei Familie und Bekannten nach Unterkunftsmöglichkeiten zu erkundigen – oder behelfsweise etwas anzumieten.

Nachfolgend einige Beispiele wie Versicherer mit speziellen Deckungskonzepten in der Hausratversicherung erstatten (Stand November 2023):

  • Alte Leipziger – bis 100 Euro pro Person, max. 500 Euro pro Tag, ohne zeitliche Begrenzung
  • AIG – bis 3 ‰ der Versicherungssumme pro Tag für max. 2 Jahre
  • BSG – bis 100 Euro pro Person, max. 500 Euro pro Tag, für max. 1 Jahr
  • Concordia – bis 2 ‰ der Versicherungssumme pro Tag für max. 2 Jahre

Im Bereich Wohngebäudeversicherung wird in den Deckungskonzepten wie folgt erstattet (Stand November 2023):

  • Alte Leipziger – bis 100 Euro pro Person, max. 500 Euro pro Tag, ohne zeitliche Begrenzung
  • AIG – bis 100 Euro pro Person, max. 500 Euro pro Tag für für max. 1 Jahr
  • Barmenia – bis 100 Euro pro Person, max. 500 Euro pro Tag für für max. 1 Jahr
  • BSG – bis 100 Euro pro Person, max. 500 Euro pro Tag und für max. 1 Jahr

Reicht die Versicherungssumme der Hausratversicherung überhaupt?

Bei der Hausratversicherung werden alle versicherten Kosten aus der vereinbarten Versicherungssumme bezahlt (+ 10 % Vorsorge natürlich). Ein Paar, das ins Hotel ausweichen muss, kommt dafür schnell auf 3.000 Euro im Monat. Eine Wohnung mit 60 qm hat man in der Regel mit etwa 40.000 Euro versichert. Da ist nach vier Monaten schon mehr als ein Viertel aufgezehrt. Kommen noch Aufräum- und Reinigungskosten dazu, dann kann das für Neuanschaffungen schon knapp werden. Bei Familien mit Kindern, wo es mehrere Zimmer mit entsprechend höheren Unterbringungskosten braucht, kann das noch sehr viel schneller zu einem wesentlich größeren Problem werden. Leider lässt es sich in der Regel auch nur im Vorfeld durch die Vereinbarung höherer Versicherungssummen entschärfen.

Doch auch in den nachfolgend genannten Hausrat-Deckungskonzepten stehen für versicherten Kosten über die Versicherungssumme hinaus nochmals bis zu 100 % der vereinbarten Versicherungssumme zur Verfügung:

  • Alte Leipziger
  • BSG
  • Concordia

Bei der Wohngebäudeversicherung besteht das geschilderte Problem so gesehen nicht. Hier sehen Bedingungen grundsätzlich die „Quasi-Verdoppelung“ der Versicherungssumme vor. Einmal fürs Haus, einmal für die Summe der anfallenden versicherten Kosten.

Nice to know

Sicher nicht der wichtigste Aspekt, aber gut zu wissen: Auch selbst oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe durchgeführte z. B. Aufräumarbeiten sind mitunter zu einem Laienlohn erstattungsfähig. Dieser kann mit einem Satz zwischen 20 und 30 Euro die Stunde angesetzt werden.

Vielleicht auch interessant: Unsere Wohngebäude-Deckungskonzepte erstatten auch den ortsüblichen Mietwert, sofern keine weiteren Unterbringungskosten eingereicht werden. Wer also bei den Schwiegereltern oder so unterkommt, hätte dennoch einen gewissen Erstattungsanspruch.

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