Ob Polizei, Feuerwehr, Lehramt, Justiz oder in der Verwaltung – eine Beamtenlaufbahn ist in vielen Berufsbereichen möglich. Der Beamtenstatus gestaltet sich dabei vom Anwärter, über Beamte auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit. Auch im Ruhestand genießen Beamte die Sicherheit ihrer finanziellen und gesundheitlichen Versorgung. Vorausgesetzt, sie nutzen die möglichen Vorteile und haben entsprechend vorgesorgt.
Nachfolgende Optionen sollten Beamte auf jeden Fall prüfen, um ihren Lebensstandard entsprechend abzusichern:
Dienstunfähigkeit – Ruhegehalt erst ab 5. Dienstjahr
Ist ein Beamter auf Lebenszeit, aufgrund des körperlichen oder gesundheitlichen Zustandes, nicht mehr in der Lage, den Dienst auszuüben, kann der Dienstherr ihn/sie als dienstunfähig einstufen. Anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann das bereits erfolgen, wenn eine Minderung der Arbeitskraft von weniger als 50 Prozent besteht. Ebenso, wenn bei Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate kein Dienst verrichtet werden konnte und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.
In diesem Fall erhalten Beamte ein sogenanntes Ruhegehalt. Jedoch erst ab ihrem fünften Dienstjahr und dann, je nach Anzahl der Dienstjahre gestaffelt. Daher ist es gerade für Beamte mit kürzeren Dienstzeiten (z.B. Anwärter oder Beamte auf Widerruf/Probe) wichtig, das Risiko einer Dienstunfähigkeit (DU) abzusichern. Hier empfiehlt sich zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive DU-Klausel. Diese ist speziell auf die Bedürfnisse von Beamten konzipiert.
Privater Krankenschutz – attraktive Beihilfe für Beamte
Beamte können sich privat krankenversichern. Aufgrund der Zuschüsse vom Dienstherrn (Beihilfe) von mindestens 50 Prozent, erhalten Beamte ein sehr leistungsstarkes Paket für ihre Krankenvorsorge zu einem günstigen Eigenbeitrag. Über die Beihilfe erstattet der Dienstherr notwendige Krankheitskosten zu bestimmten Prozentsätzen. Die Höhe hängt dabei von der familiären Situation (z.B. Anzahl der Kinder), der Beamtenstufe (z.B. aktiv oder im Ruhestand) oder des Bundeslandes ab. Für Beamte im aktiven Dienst liegt der reguläre Beihilfesatz bei 50 Prozent. Ehe- und Lebenspartner sowie Beamte mit zwei oder mehr Kindern haben Anspruch auf den erhöhten Satz von 70 Prozent. Für Kinder von Beamten in der PKV steigt er sogar auf 80 Prozent.
Diensthaftpflicht – wehrt auch unberechtigte Forderungen ab
Für Schäden, die Beamte oder auch Angestellte im öffentlichen Dienst jemand Dritten zufügen, haften sie persönlich und im vollen Umfang. Aufgrund des potenziellen Schadenvolumens und der Tatsache, dass die private Haftpflichtversicherung während der Dienstzeit nicht greift, ist eine Diensthaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Damit wären zum Beispiel auch Schäden an Dienstfahrzeugen oder der (teilweise) Verlust der Ausrüstung abgedeckt. Ebenso fungiert die Diensthaftpflicht als „passiver Rechtsschutz“, da unberechtigte Forderungen abgewehrt werden können.
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