Seit dem 18.09.2018 kann das sog. Baukindergeld beantragt und genutzt werden. Es ist allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft, bietet aber vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
Baukindergeld: Bedingungen
Berechtigt das Baukindergeld zu nutzen sind Alleinerziehende oder Familien, die noch keine Immobilie besitzen. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro betragen. Es setzt sich aus dem Einkommen der Antragsteller zusammen. Antragsteller können neben Alleinerziehenden oder verheirateten Paaren auch Lebenspartner sein. Der Freibetrag erhöht sich ab dem zweiten Kind um 15.000 Euro.
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Zudem ist ein Nachweis erforderlich, dass das Haus bezogen oder der Bauantrag genehmigt ist. Der Baubeginn bzw. Kaufvertragsabschluss muss nach dem 01.01.2018 liegen.
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug erfolgen. Ausschlaggebend für die Fördersumme ist die Anzahl und das Alter der Kinder. Förderfähig sind Kinder bis 18 Jahre und Neugeborene, die spätestens drei Monate nach dem Einzug zur Welt kommen. Die Förderung beträgt jährlich 1.200 Euro pro Kind und ist auf 10 Jahre beschränkt. Die maximale Summe beträgt also 12.000 Euro pro Kind. Sie fällt entsprechend geringer aus, wenn das Kind bei Beantragung älter als 8 Jahre ist.
Baukindergeld: begrenzte Laufzeit
Das Baukindergeld kann nur bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden. D.h. bis zu diesem Zeitpunkt muss mindestens der genehmigte Bauantrag vorliegen. Berücksichtigt man die aktuellen Wartezeiten für einen Neubau, sollten sich Bau-Interessierte nicht zu lange Zeit lassen. Eine gute Planung ist hier ratsam. Zu empfehlen sind hier durchaus Massivhaus-Anbieter, die sowohl die Bauzeit also auch die Baukosten garantieren. Erfahrene Baupartner können dafür sorgen, dass alle notwendigen Unterlagen für die Förderung rechtzeitig vorliegen. Dennoch sollten Bauwillige das Vorhaben nicht auf die lange Bank schieben. Auch mit erfahrenen Partnern sollte man für Hausplanung, Grundstückssuche, Finanzierung und Antragstellung sechs bis acht Monate einplanen.
Baukindergeld: Beantragung
Spätestens drei Monate nach dem Einzug muss der Antrag für das Baukindergeld direkt online bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden. Notwendige Unterlagen für den Baukindergeld-Antrag sind die Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigung als Nachweis für das Einzugsdatum und der Grundbuchauszug. Als Einkommensnachweis werden Steuerbescheide zwei bis drei Jahre vor der Antraggestellung benötigt. Bauherren sollten daher frühzeitig dafür sorgen, dass alle Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Baukindergeld: Nutzen
Sobald der Antrag für das Baukindergeld und somit die Förderung genehmigt ist, sind die jährlichen Ratenzahlungen in Höhe von 1.200 EUR garantiert. Diese jährliche Förderung kann man für zusätzliche Maßnahmen an der Immobilie einsetzen. Beispiele wären hier weitere Modernisierungsmaßnahmen oder etwas für die Außenanlagen. Besonders zu empfehlen ist es aber das Baukindergeld für die zuvor im Darlehensvertrag vereinbarte Sondertilgung einzusetzen. So ist der Kredit schneller abbezahlt und man spart dadurch enorm an Zinsen.
Für weitere Informationen zum Thema Baukindergeld stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie unabhängig bei Ihrem Bauvorhaben.