Kontakt
Facebook

Unsere Kundenbewertung

4.96/5

Basisrente: Für wen sie sich lohnt

Wie schützen Sie sich vor Altersarmut?

Altersvorsorge 2

Es ist wahrlich keine Neuigkeit: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den Strukturwandel unserer Bevölkerung, den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, müssen diese drei Einzahler heute bereits zwei Rentner finanzieren. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürgerinnen und Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!

Die Basisrente bzw. Rüruprente

Eine interessante Form der privaten Vorsorge ist die Basisrente, auch Rüruprente genannt. Sie wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen. Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup. Der Staat fördert hier Sparen durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Genauso wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basisrente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Das Alterssparen mindert also gleichzeitig die Steuerbelastung.

Beiträge der Basisrente als Sonderausgaben

Die Abzugsfähigkeit der Basisrente erhöht sich jährlich um 2 Prozentpunkte bis im Jahr 2025 dann der volle Betrag angerechnet werden kann. Im Jahr 2020 können 90% der eingezahlten Beiträge steuermindernd angesetzt werden. Maximal können Ledige 25.046 Euro und Verheiratete 50.092 Euro jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie werden die ausgezahlten Renten versteuert?

Die Höhe der Besteuerung der Auszahlungen der Basisrente hängt vom Rentenbeginn ab. Der prozentuale Anteil der besteuerten Rente gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezuges. Für das Jahr 2020 beträgt der Besteuerungsanteil 80%. Dieser steigt jährlich um einen Prozentpunkt bis zum Jahr 2040. Ab 2040 wird somit die gesamte Rente besteuert. Die Besteuerung erfolgt in jedem Fall mit dem persönlichem Steuersatz. Dieser ist i.d.R. in der Rentenphase niedriger als im Zeitraum der Beitragszahlung.

Die Basisrente für Selbständige und Freiberufler

Die Basisrente bietet die Möglichkeit besonders steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Werden keine Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder freiwillig an die Gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, steht der volle Höchstbetrag (25.046 Euro bei Ledigen/50.092 Euro bei zusammen veranlagten Verheirateten) der Basisrente zur Verfügung. Weiterer Vorteil: Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher. In der Rentenphase kann der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.

Bei vielen Freiberuflern und Selbstständigen schwankt das Einkommen teilweise sehr stark. Hier punktet die Basis-Rente mit Flexibilität. Es genügt schon ein geringer monatlicher Sparbeitrag. Je nach Geschäftsentwicklung kann dann z. B. zum Jahresende über eine Sonderzahlung bis auf die maximale Summe erhöht werden. So profitiert man in vollem Umfang von den Steuervorteilen.

Die Basisrente für gutverdienende Angestellte

Sie profitieren in der Erwerbsphase aufgrund der hohen Steuerbelastung in besonderem Maße von der Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges. In der Rentenphase wirkt sich der in der Regel dann geringere Steuersatz positiv aus. Natürlich ist auch in diesem Fall diese Form der Altersvorsorge in der Ansparphase „Hartz-IV-sicher“.

Die Basisrente für ältere Angestellte und Selbständige

Sie profitieren von dem bis ins Jahr 2030 besonders positiven Verhältnis zwischen der Absetzbarkeit der Beiträge und der Rentenbesteuerung. Für Kunden, die kurz vor dem Ruhestand stehen ist besonders interessant: Die Wiederanlage, beispielsweise einer ausgezahlten Lebensversicherung, in einer Basis-Rente.

Was sollte man noch über die Basisrente wissen?

  • Die Anlage des Sparbeitrages kann klassisch, fondsgebunden oder gemischt erfolgen.
  • Es erfolgt eine lebenslange monatliche Rente.
  • Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung kann das vorhandene Kapital bei Rentenbeginn nicht auf einmal ausgezahlt werden.
  • Ebenfalls analog zur gesetzlichen Rentenversicherung verfällt bei Tod grundsätzlich das eingezahlte Kapital. Eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten und Kinder (solange Kindergeldanspruch besteht) kann aber in der Regel als Zusatzbaustein integriert werden.
  • Der Rentenbezug kann ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
  • Die Rentenzahlungen können auch im Ausland bezogen werden.
  • Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.
  • Um die Altersvorsorge nicht zu gefährden, ist eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich.

Gerne stehen wir für Fragen und Antworten zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Related Posts

    Bastian Hopf Finanzkonzept Coburg

    Wie? Einfach gehen?

    Lass uns doch persönlich werden.
    Wie und wann würde es denn passen?